Während Studierende noch bis zum 25. Lebensjahr in der Krankenkasse ihrer Eltern versichert sind, beginnt für Auszubildende mit dem ersten Lohn und Gehalt die Pflicht zur eigenen Versicherung. ARAG Experten nennen Pflichtversicherungen sowie wichtige und überflüssige Policen für Berufseinsteiger.
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