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Koalition ist sich einig – Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung bleibt bestehen

Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag hatte in einem Antrag die Abschaffung der Selbstanzeige für Steuerhinterzieher gefordert. In einer Sitzung des Finanzausschusses am heutigen Mittwoch (02.04.2014) hält die GROKO aus CDU/CSU und SPD mit Änderungen daran fest.

Wie der Finanzausschuss im Deutschen Bundestag heute mitteilt: “…haben sich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD grundsätzlich für den Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ausgesprochen.”

Änderungen bei der Selbstanzeige

“Danach soll der Berichtigungszeitraum eines Steuerhinterziehers für alle Fälle der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre ausgeweitet werden. In Fällen einfacher Steuerhinterziehung waren es bisher nur fünf Jahre.”

Die Strafverfolgungsverjährung soll auch bei einfacher Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre angehoben werden. Der Strafzuschlag (Aufschlag auf die Steuerschuld) soll ab einem Hinterziehungsvolumen von 50.000 Euro von bislang fünf auf zehn Prozent erhöht werden.

Außerdem sieht die Einigung vor, dass die sofortige Entrichtung der Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr künftig eine „zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung“ für die Selbstanzeige sein soll. Geprüft werden müssen nach Angaben der Bundesregierung noch einige Punkte wie die Möglichkeit von Zuschlägen unterhalb eines Hinterziehungsvolumens von 50.000 Euro sowie die Möglichkeit einer Obergrenze für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige.

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Antrag der Linksfraktion abgelehnt

Vorweg forderte die Linksfraktion die Bundesregierung in einem Antrag zu einer Vorlage eines Gesetzentwurfs auf, der die Möglichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung abschafft.

Im Antrag steht: „Keine Schwarzfahrerin, kein kleiner Betrüger kann durch Selbstanzeige einen gesetzlich zugesicherten Anspruch auf Straffreiheit geltend machen. Eine Sonderregelung wird lediglich dem Steuerbetrug eingeräumt. Selbst wenn Eurobeträge in Millionenhöhe hinterzogen werden, gibt es bei Abgabe einer rechtzeitig korrekt ausgeführten Selbstanzeige ein Recht auf faktische Straffreiheit“ heißt es in dem Antrag. Die jüngsten Fälle zeigten, dass die Selbstanzeige überwiegend den Reichen zur Entkriminalisierung diene. „Die strafbefreiende Selbstanzeige stellt damit ein Instrument zur rechtlichen Privilegierung bereits privilegierter Menschen dar“, heißt es in dem Antrag.

(Quelle: Deutscher Bundestag)

(Autor: Frank Schulz)

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