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Europäische Bankenunion: Gutachten gegen Schulden-Vergemeinschaftung

Von den drei Säulen der Bankenunion, die Bankenaufsicht, eine gemeinsame Bankenabwicklung und Standards für die Einlagensicherung, geht als erstes die Bankenaufsicht im Jahr 2014 ins Rennen. Wer aber haftet für Verluste, die vorher eintreten können? Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) hat einen Vorschlag hierzu.

Ein Bestandteil der Bankenunion ist die zentrale Aufsicht relevanter Banken in der EU. Zum Oberaufseher wurde die EZB ausgewählt. Der Einfluss nationaler Finanzaufseher wird demnach sinken. Bis zum November 2014 werden die relevanten Banken (130) quasi getestet. Eine zentrale Bankenaufsicht wird ihre Arbeit also erst danach aufnehmen.

iw köln Schaubild drei Säulen der Bankenunion

(Grafik: Copyright IW Köln)

Das IW Köln fragt zu recht: Wichtige Details sind allerdings ungeklärt – etwa wer für den zusätzlichen Kapitalbedarf der Banken aufkommt?

Bisher haben die EU-Staaten “ihre“ Banken in Eigenregie überwacht und im Insolvenzfall retten müssen. Länder wie Irland brachte dies in arge finanzielle Bedrängnis. Zwar ist die Bilanzsumme der europäischen Banken kleiner als die der großen US-Geldhäuser, gemessen an der Wirtschaft ihres Heimatlandes sind sie aber riesig.

30 der weltweit größten Finanzdienstleister, darunter 10 mit Stammsitz in Europa, sind im Schnitt in 44 Ländern tätig. Gerät eine solche Bank in Schieflage, müssen die Aufsichtsbehörden mehrerer Länder die Rettung koordinieren – was ineffizient und teuer werden kann. Dies soll die europäische Bankenunion vermeiden.

Europäische Zentralbank LogoAls oberste Aufseherin über die 130 größten Banken in der EU fungiert künftig die Europäische Zentralbank (EZB), die dazu ein Aufsichtsgremium einrichtet. Ab November 2014 entscheiden die europäischen Währungshüter auch über die Zulassung von Banken, sofern diese für das Finanzsystem relevant sind. Die EZB überwacht, ob die Banken genug Eigenkapital vorhalten und nicht zu hohe Schulden anhäufen.

Die etwa 6.000 weniger systemrelevanten Banken unterstehen weiterhin generell den nationalen Aufsichtsbehörden. Bahnt sich jedoch eine Krise an, die die Stabilität des Bankensystems gefährdet, kann die EZB auch eine kleine Bank unter ihre direkte Aufsicht stellen.

[heading]Bilanz-TÜV bis November 2014[/heading]

Die Regeln für die gemeinsame Bankenabwicklung werden erst 2014 verabschiedet. Entdeckt die EZB aber bereits jetzt Finanzlöcher, die sogar zu weiteren Insolvenzen führen könnten, dann stellt sich die Frage, wer für die Verluste haftet. Während die Europäische Kommission einen Abwicklungsfonds will, für den alle EU-Staaten gemeinsam haften, befürwortet die Bundesregierung na­tionale Fonds.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) plädiert für einen Mittelweg: Demnach soll der gemeinsame Fonds nur zum Einsatz kommen, wenn die Insolvenz einer Bank die gesamte Eurozone gefährdet. Keine Gemeinschaftshaftung soll es dagegen für Altschulden der Banken geben – denn diese Schulden wurden unter der in vielen Fällen nicht so strengen nationalen Bankenaufsicht angehäuft.

IW-Vorschlag für ein Europäisches System der Abwicklungsfonds

IW-Vorschlag für ein Europäisches System der Abwicklungsfonds

Der CSU-Finanzexperte im Europäischen Parlament Markus Ferber meint zur gemeinsame Bankenabwicklung: 

Es kann nicht die EU-Kommission sein, die Entscheidungen über die Schließung oder Rekapitalisierung von Banken trifft. Schließlich geht es um nationales Geld. Eine solche Entscheidung muss in der Hand der Finanzminister bleiben. Auch hier muss die Bundesregierung hart bleiben, denn wenn europäische Zuständigkeiten geschaffen werden, wo gar keine Verantwortlichkeiten sind, dann werden sich die Menschen von Europa abwenden,

so Ferber.

EU-Abgeordnete Markus Ferber

Markus Ferber; MdEP

„Eine zentrale Entscheidung über die Schließung eines maroden Kreditinstituts wäre auch ein Einfallstor für eine EU-weite Einlagensicherung. Niemand in Deutschland kann ernsthaft die Forderung vertreten wollen, dass deutsche Steuerzahler etwa für die Pleite einer Bank in Spanien einstehen sollen. Die Menschen müssen absolutes Vertrauen in die nationale Einlagensicherung haben können. Alles andere wäre verantwortungslos“, sagte der Vorsitzende der CSU-Europagruppe.

 

 

(Quellen: IW Köln / Markus Ferber)

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