Abgebrochenes Windrad in Dohren

Prokon-Insolvenz: Was ist eigentlich das Finanzinstrument Genussschein?

Die Insolvenz der in erneuerbaren Energien tätigen Prokon wirft wieder einmal die Frage auf, ob Anleger wussten, in welche Wertpapiere sie investieren. Was steckt hinter der Einlagensicherung und was steckt eigentlich hinter dem Anlageprodukt Genussschein?

Ein Genussschein ist ein Wertpapier, meist ein Inhaberpapier, das auf Grund seiner Konstruktion eine Zwischenstellung zwischen Aktien und Anleihen einnimmt. Die Papiere verbriefen ein Genussrecht in Form einer jährlichen Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn des Emittenten (hier die Prokon). Da es sich bei Genussrechten um Gläubigerrechte handelt, hat der Inhaber (Anleger) am Ende der Laufzeit einen Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert. Im Gegensatz zu einem Aktionär besitzt der Genussscheininhaber kein Stimmrecht und ebenso kein Mitwirkungsrecht in Form einer Teilnahme an Hauptversammlungen oder Gesellschafterversammlungen.

Prokon Motto und Bild von Thorben Wegert

 

In Summe …

Das angelegte Geld ist nicht mit der Einlagensicherung “geschützt”. Einlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften sind bis zu 100.000 Euro gesetzlich abgesichert, aber: Nicht zu den Einlagen zählen zum Beispiel Inhaber- und Orderschuldverschreibungen (Genusscheine) und Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln.

TIPP: Informationen zur Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (www.edb-banken.de) und zur Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (gesetzliche Einlagensicherung www.voeb.de).

Keine Stimme …

Hinzu kommt bei Genussscheinen: Anleger werden nicht Gesellschafter und haben somit kein Mitspracherecht. Sie tragen aber die Verluste des Emittenten mit, wenn dies in den Genussrechtsbedingungen so vereinbart ist. Bei der Insolvenz oder Liquidation des Emittenten erhalten Sie als Anleger Ihr Geld meist erst nach allen anderen Gläubigern (Nachrangabrede). Zudem haben Genussrechte meist lange Laufzeiten und sind nur schwer zu veräußern.

In den Genussrechtsbedingungen von PROKON Regenerative Energien GmbH ist beispielsweise im § 11 der Hinweis zur Nachrangigkeit beschrieben.

Der Anleger an sich …

Rational gesehen wollen Anleger eine gute Rendite erzielen. Häufig steht auch das Emotionale, wie in “… etwas Sinnvolles …” investieren, als begleitender Beweggrund im Vordergrund. Wie etwa in erneuerbare Energie. Das ist völlig o.k., solange die Anleger nicht vergessen sollten, sich a: den Verkaufsprospekt bzw. den Wertpapierprospekt anzuschauen und b: das Unternehmen, dem sie das Geld geben auf die Finger zu schauen.

Wenn Anleger wie in den Medien berichtet, locker 100.000 Euro einer einzigen Anlage und einem einzigen Unternehmen geben, dann kann das, wie jetzt, verdammt schief gehen. Nämlich Totalverlust, wenn wie jetzt geschehen das Unternehmen in einer Solvenzkrise gerät.

By the way: Solch eine Summe sollte eher auf verschiedene Finanzprodukte aufgeteilt werden, also das Risiko minimieren. Auch wenn dann nicht immer 6 oder sogar 8 Prozent Rendite versprochen wird.

Wie konnte Prokon insgesamt 1,4 Milliarden Euro von Anlegern zusammen bringen …?

(Autor: Frank Schulz)

(Quelle: Prokon / BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) / Bankenverband)
(Foto/Bild: Windrad by Thorben Wengert / pixelio.de. Es ist Zeit … by Prokon).

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