Die Mietpreisbremse ist seit heute in Kraft. Bei diesem Wort scheiden sich die Geister zwischen Mietern und der Immobilienbranche. Allerdings ändert sich für Mieter heute fast gar nichts, außer in Berlin.
Erst nach und nach werden die neuen Regeln auch in anderen Bundesländern gelten. Die haben zwar angekündigt, bald nachzuziehen – vor allem Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern. Aber es gibt noch keine konkreten Festlegungen zur „Gebietskulisse“, in denen die Bremse greifen soll. Denn die Länder können einzelne Städte, Gemeinden oder auch nur bestimmte Stadtteile zu angespannten Wohnungsmärkten erklären. Und zwar zeitlich befristet für maximal fünf Jahre. Wozu die Mietpreisbremse eigentlich gedacht war, erläutern ARAG Experten.
Mietpreisbremse – Deckelung der Mieterhöhung bei Neuvermietung
Großstadt-Mieten liegen um über 40 Prozent höher als vergleichbare Mieten in dünn besiedelten Gegenden. Und sie steigen stetig weiter. Bislang sind bei Neuvermietungen saftige Erhöhungen um 30 bis 40 Prozent keine Seltenheit. In Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt soll bei Neuvermietung künftig nur noch eine Miete von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden dürfen. Nach Berechnungen des Ministeriums gilt dies für gut vier Millionen der deutschen Mietwohnungen . Die Mietpreisbremse gilt laut ARAG Experten jedoch nicht bei der ersten Vermietung neu gebauter oder „umfassend modernisierter“ Wohnungen. Auch Wohnungen, die jetzt schon überteuert sind, werden nicht plötzlich preiswerter. Es gibt also einige Schlupflöcher für Vermieter.
Verhindert wird allerdings, dass die Maklergebühren einfach auf Neu-Mieter abgewälzt werden, in Deutschland eine derzeit übliche Praxis. Künftig soll gelten: „Wer bestellt, der zahlt.“ Vereinbarungen, mit denen Vermieter diese Kosten den Mietern aufladen, sind unzulässig. Ein Maklervertrag kommt demnach auch erst dann zustande, wenn ein Wohnungssuchender schriftlich den Auftrag dazu erteilt hat und der Makler gezielt für diesen Kunden eine Bleibe findet. Verstößt ein Makler gegen diese verschärften Regeln, droht zukünftig wohl ein Bußgeld.
Was wird geregelt? (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Die Mieter profitieren
Die Gesetzespläne sollen Belastungen für Mieter spürbar eindämmen. Insgesamt könnten ihnen mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr an Kosten erspart bleiben, wenn Mieterhöhungen geringer ausfallen und Mieter in vielen Fällen keine Maklergebühren mehr zahlen müssen. Den Vermietern entgehen dagegen durch die Preisbremse Einnahmen in Millionenhöhe. Dadurch, dass sie auch häufiger Makler bezahlen oder selbst nach einem Mieter suchen müssen, entstehen ihnen zusätzliche Kosten.
Ursprünglich sollte mit der Mietpreisbremse auch die Umlage von Modernisierungskosten neu geregelt werden. Angedacht war im Koalitionsvertrag, dass Vermieter die Kosten für eine Modernisierung nur so lange auf die Miete umlegen dürfen, bis die Investition wieder eingespielt ist. Auf diese Regelung werden die Mieter aber noch etwas warten müssen; wenn sie denn überhaupt kommt. Nach einer Umfrage des Immobilienverbands IVD unter Immobilienexperten rechnen fast 80 Prozent der Befragten damit, dass die Modernisierungsquote mit der Einführung der Amortisierungs-Regel stark zurückgehen würde. Das wiederum liefe den Bestrebungen zur Energiewende entgegen.
(Quellen: ARAG SE / BMJV)
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