Dr. Werner Langen kommentiert das Urteil des EuGH zur Finanztransaktionssteuer

Im Januar 2013 hat der EU-Finanz­mi­nis­terrat der Einfüh­rung einer Banken­ab­gabe auf Finanz­trans­ak­tionen zuge­stimmt – die Finanztransaktionssteuer. Großbritannien, Schweden und die Niederlande sind gegen die Einführung. Die Klage Großbritanniens wurde nun vom Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abgelehnt. Ein Kommentar vom Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Dr. Werner Langen.

Mit der Abweisung der Klage Großbritanniens gegen eine Finanztransaktionssteuer in 11 europäischen Ländern ist ein Zwischenziel auf dem Weg dorthin erreicht. Die Klage zeigt aber auch, dass die Einführung in lediglich 11 Staaten der EU nicht der ideale Weg ist, aber der zurzeit einzig mögliche.

Mit diesen Worten kommentierte der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach der von Großbritannien angefochtene Ratsbeschluss vom Januar 2013 keine Details der Finanztransaktionssteuer enthalte und sich lediglich auf eine verstärkte Zusammenarbeit von EU-Ländern beziehe.

CDU-Europaabgeordneter Dr. Werner Langen

“Diese Zusammenarbeit ist bei der Finanztransaktionssteuer notwendig, da Länder wie Großbritannien, Schweden und die Niederlande bisher nicht bereit sind, Finanztransaktionen geringfügig zu besteuern und die Verursacher der Krise sachgemäß an den Kosten zu beteiligen”, erklärte Langen. Insbesondere Großbritannien befürchte Nachteile für den Finanzplatz London und bekämpfe die geplante Steuer. Eine Einbeziehung des größten Finanzplatzes in Europa wäre aber wesentlich effektiver und im Sinne des europäischen Binnenmarktes.

Hintergrund zur Finanztransaktionssteuer

Im Januar 2013 hatten sich die EU-Finanzminister darauf verständigt, dass Deutschland und Frankreich, Belgien, Estland, Griechenland, Spanien, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit eine Finanztransaktionssteuer einführen können. Dabei sollen alle Finanztransaktionen, bei denen mindestens eine Transaktionspartei in der EU ansässig ist mit einem Steuersatz von 0,1 Prozent für Anteile und Anleihen und 0,01 Prozent für Derivate besteuert werden. Durch die neue Abgabe könnten in Deutschland und den anderen zehn Ländern jährlich 30 bis 35 Milliarden Euro zusätzlich eingenommen werden. Das Parlament hatte im Juli 2013 verschiedene Änderungsvorschläge am Kommissionsvorschlag beschlossen, wie eine Zweckbindung der Ausnahmen, ein halbierter Steuersatz für Altersvorsorgeprodukte oder die höhere Besteuerung von außerbörslichen und somit nichtregulierten Transaktionen.

Infolge der Krise stieg die öffentliche Verschuldung in allen 27 Mitgliedstaaten von weniger als 60 % des BIP im Jahr 2007 in den darauffolgenden Jahren auf 80 % an. Der Finanzsektor erhielt erhebliche finanzielle Unterstützung vonseiten der Regierungen.  Die EU-Mitgliedstaaten wendeten im Verlauf der Krise 4,6 Billionen EUR zur Rettung des Finanzsektors auf.  Zusätzlich hat der Finanzsektor in den vergangenen Jahren von niedrigen Steuern profitiert. So kommt der Finanzsektor aufgrund der Mehrwertsteuerbefreiung auf Finanzdienstleistungen jährlich  in den Genuss von Steuervorteilen in Höhe von ca. 18 Milliarden EUR . Eine neue den Finanzsektor belastende Steuer würde sicherstellen, dass die Finanzinstitute einen Beitrag zu den Kosten der Bewältigung der Wirtschaftskrise leisten, und sie von riskanten und unproduktiven Handelsgeschäften abhalten.

(Quellen: Dr. Werner Langen / EU-Kommission)

(Redaktion: Frank Schulz)

 

 

 

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