Das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz für die Digitalen Märkte soll Verbraucher in der EU besser schützen und die großen Online-Plattformen besser beaufsichtigen.
Das Europäische Parlament hat das Gesetz über die digitalen Dienste (DSA) und das Gesetz für die Digitalen Märkte (DMA) angenommen. Die EU-Kommission hatte ihre Vorschläge dazu im Dezember 2020 unterbreitet.
Gesetz über die digitalen Dienste (DSA – Digital Services Act): Mit dem DSA sollen Bürgerinnen und Bürger und deren Grundrechte im Internet besser geschützt und insbesondere Hass und politische Radikalisierung eingedämmt werden. Das Gesetz erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der NutzerInnen – etwa die Redefreiheit – im Internet. Außerdem sorgt es für eine strengere Beaufsichtigung von Online-Plattformen, insbesondere von Plattformen, die mehr als zehn Prozent der EU-Bevölkerung erreichen.
Gesetz für die Digitalen Märkte (DMA – Digital Markets Act): Das DMA stellt sicher, dass es auf den große Online-Plattformen, den sogenannten „Gatekeepern“, fair zugeht. Es legt Kriterien fest, mit denen Online-Plattformen als „Gatekeeper“ eingestuft werden, und beinhaltet Verbote und Gebote, an die sich diese Plattformen zu halten haben.
Thierry Breton, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen: „Vor 10 Jahren wurde eine Seite über die ‚too big to fail‘-Banken aufgeschlagen. Jetzt – mit DSA und DMA – wenden wir uns den ‚too big to care‘-Plattformen zu. Wir bauen endlich einen einheitlichen digitalen Markt auf, den wichtigsten in der ‚freien Welt‘. Für unsere 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger werden überall in der EU dieselben vorhersehbaren Regeln gelten, die allen einen sichereren und faireren digitalen Raum bieten.“
Mit dem DMA werden harmonisierte Verpflichtungen und Verbote für große systemrelevante digitale Plattformen mit erheblicher Marktmacht in der EU (sogenannte Gatekeeper) geschaffen.
Im Vorfeld der jetzt beschlossenen Gesetze hatten sich bereits einige große Online-Plattformen mit der EU-Kommission auseinandergesetzt. Vor allem ging es um den Begriff „Gatekeeper“ in dem eCommerce Anbieter wie Zalando oder Booking nicht ihr Geschäftsmodell sehen.
(Quelle: Vertretung der Europäischen Union in Deutschland)
(Bilder: EU-Kommission)
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