Als Taxifahrerschreck (FAZ) macht Travis Kalanick, CEO des Fahrdienst Uber von sich reden. Mit bekannten und potenten Geldgebern im Rücken stößt die Smartphone-App insbesondere in Deutschland auf eine strenge Regulierung und gut organisierte Interessensvereinigungen. Das scheint den Kunden jedoch kaum zu interessieren.
Das amerikanische Start-Up-Unternehmen (Gründung 2009 in San Francisco) ist mittlerweile in 90 amerikanischen Städten und weltweit in 42 Ländern vertreten. Uber wird aber nicht nur von herkömmlichen Taxi-Unternehmen kritisch beäugt.
Wer mindestens 21 Jahre alt ist, Führerschein und einen eigenen Pkw, Baujahr 2005 oder neuer besitzt und ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegt, kann sich via Internet als Fahrer bei Uber registrieren lassen.
Uber beansprucht derzeit eine Vormachtstellung auf dem Markt für private Fahrdienste. Das Unternehmen vermittelt – kurz gesagt – Mitfahrgelegenheiten via Smartphone, ohne selbst einen Fuhrpark zu betreiben. Das Geschäftsmodell basiert darauf, dass Menschen, die mit dem Auto unterwegs sind und solche, die eine Fahrt suchen, zueinander finden. Dazu wählt der Kunde sich einfach in die App ein und kann dort sehen, wie weit das nächste registrierte Auto entfernt ist. Der Vorteil: Kein Bargeld und keine umständlichen oder defekten Kartenleser im Taxi, denn abgerechnet wird auch via App. Der Fahrgast hinterlegt vor der Fahrt einen PayPal-Account, von dem der Fahrpreis automatisch abgebucht wird. Neben der einfachen Mitfahrgelegenheit bei privaten Fahrern mit der App „UberPop“ kann sich der anspruchsvolle Fahrgast mit der App „UberBlack“ auch für eine Limousine mit Fahrer entscheiden.
Bei Uber kommen zu einem Basispreis von einem Euro noch 25 oder 35 Cent pro Minute und ein Euro pro gefahrenem Kilometer hinzu. 20 Prozent des Fahrpreises müssen als Gebühr an Uber abgeführt werden. Für den Fahrgast soll so eine Fahrt mit Uber nach Unternehmensangaben 20 bis 40 Prozent günstiger sein als der reguläre Taxitarif. Testfahrten ergaben allerdings wesentlich geringere Preisunterschiede. Bei längeren Fahrten oder dem Limousinen-Service „UberBlack“ zahlten die Testfahrer sogar mehr als mit dem Taxi.
Bei einem Unfall in einem regulären Taxi ist der Fahrgast in jedem Fall versichert. Deshalb sind Versicherungsprämien für gewerblich gemeldete Anbieter auch deutlich teurer. Bei Uber handelt es sich aber um vermeintliche Privatfahrten. Hierbei ist die Lage sehr viel komplizierter. Uber-Fahrer riskieren dabei eine Kündigung durch ihre Haftpflichtversicherung. Bei einem Unfall sind die Insassen jedoch genauso geschützt, wie andere Geschädigte. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt ihren Schaden. Dieser Haftpflichtversicherungsschutz greift auch dann, wenn der Versicherte eine seiner vertraglichen Pflichten verletzt hat. Für den geschädigten Dritten hat dies keine Konsequenzen. Der Versicherungsnehmer hingegen kann von seinem Versicherer in Regress genommen werden bzw. der Versicherer kann den Vertrag auch kündigen. (Quelle GDV).
In Deutschland sieht das Personenbeförderungsgesetz vor, dass private Fahrer keine Fahrten unternehmen dürfen, um Gewinn zu machen. In diesem Fall benötigen sie entsprechende Lizenzen, wie Taxi-Fahrer oder Chauffeure sie besitzen, registrierte Fahrer für Uber jedoch nicht. Überhaupt ist nicht klar, wie zuverlässig die Personalprüfung der potenziellen Fahrer durch Uber wirklich ist. Zudem könnte das Modell für den Staat steuerliche Nachteile bringen. Denn ob die registrierten Fahrer wirklich alle Einnahmen offiziell deklarieren und entsprechend versteuern, ist ungewiss. Wegen der Sicherheitsbedenken erging vor einigen Tagen eine Unterlassungsverfügung des Landes Berlin gegen die Firma, nach der Uber seine Dienste sofort einzustellen habe. Bei Zuwiderhandlung drohe eine Strafe von 25.000 Euro. Das Verwaltungsgericht Berlin erhielt am 15. August 2014 daraufhin einen Eilantrag des Unternehmens gegen die Unterlassungsverfügung des Landesamtes für Ordnungs- und Bürgerangelegenheiten (Az.: VG 11 L 353.14). Über diesen Antrag wurde noch nicht entschieden. Die zuständige Behörde hat deshalb zugesagt, bis zur Entscheidung auf die Vollziehung ihres Verbotes zu verzichten. Uber darf seine Vermittlungs-Apps „UberPop“ und „UberBlack“ also zunächst weiter anbieten.
Wer Uber für eine gute Taxi-Alternative hält oder diese einfach mal ausprobieren möchte, sollte laut ARAG Experten ein paar Tipps beherzigen.
- Preise vergleichen! Wer nach dem Download von „UberPop“ oder „UberBlack“ startet, kann direkt seinen Abholstandort definieren. Mit dem Button “Ungefährer Fahrpreis” kann vor der verbindlichen Bestellung des Autos der ungefähre Preis angezeigt werden. Oft sind Taxi oder professionelle Chauffeure preiswerter.
- Kein Bargeld zahlen! Jede Uber-Fahrt wird komplett über die App abgerechnet.
- Autos immer per App bestellen! Im Gegensatz zum Taxi sollten Uber-Autos nicht per Handzeichen gestoppt werden. Nur über die offizielle App bestellt wird sichergestellt, dass die Fahrten ordentlich abgewickelt werden. Zudem kann das Unternehmen die Route aus Sicherheitsgründen protokollieren.
- Auf die Fahrer achten! Wer via App einen Wagen bestellt, bekommt Namen, Foto, Kennzeichen und Bewertung des Fahrers. So ist sichergestellt, dass keine fremden Personen einen Fahrgast abholen.
- Sicherheitsfunktion aktivieren! Wer eine Fahrt mit Uber antritt, kann die Details der Fahrt an seine Freunde übermitteln. Die können bis zur Ankunft die Fahrt sogar auf einer Karte nachverfolgen.
- Fahrerbewertung vornehmen! Nach einer Fahrt sollten Uber-Kunden ihre Erlebnisse mit dem Fahrer bewerten. Das Unternehmen verspricht, auf das Feedback zu achten und etwas gegen negativ bewertete Fahrer zu unternehmen.
In Deutschland gibt es den Fahrdienst in den Städten: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München.
(Quelle: Uber Technologic Inc. / ARAG SE Düsseldorf)
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